Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie ist vor den von der Schulkonferenz zu treffenden Entscheidungen anzuhören. Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer, sozialpädagogische Mitarbeiter, die Schulleiterin führt den Vorsitz.

 

Schulelternbeirat

Elternbeiräte in Hessen nehmen im Rahmen des geltenden Rechts selbstständig und eigenverantwortlich ihre Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in den Schulen wahr.
Die gewählten Klassenelternbeiräte sind durch ihre Wahl Mitglieder des Schulelternbeirates. An den Sitzungen des Schulelternbeirates unserer Schule nehmen auch die Stellvertreter/innen als Gäste teil.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Eltern zusammenwirken.
Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung dieser Konferenzen beraten werden. Der Schulkonferenz obliegen Entscheidungs- und Anhörungsrechte, welche nach §129 und §130 Hess. Schulgesetzes festgelegt sind.